Am 29. März wurde das Örtliche Entwicklungskonzept Krems vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Baustadtrat Günter Herz freut sich über diese breite Zustimmung für das in rund zwei Jahren entstandene Konzept.
„Zurückzuführen ist die Einstimmigkeit auf das rechtzeitige und intensive Einbeziehen aller Betroffenen und Interessierten. Nur so konnte ein von allen mit zu tragendes Konzept erstellt werden. Ich bedanke mich bei allen für ihre Mitarbeit und bin stolz auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats, die diesen Prozess so professionell und hingebungsvoll begleitet und damit ermöglicht haben“, so Stadtrat Herz, dank dessen Entschlossenheit diese wichtige Etappe der Stadtentwicklung bewältigt werden konnte.
Die Einstimmigkeit bei diesem weitreichenden Beschluss war auch Bürgermeister Dr. Reinhard Resch ein Herzensanliegen, der ebenfalls viel Zeit und Herzblut in das ÖEK (so die Kurzbezeichnung) investierte. Kurz zusammengefasst kann gesagt werden, dass das ÖEK ein Programm ist, wie sich die Stadt in ihren Stadtteilen entwickeln soll. Auf dieser Grundlage, die auch Siedlungsgrenzen mit einschließt, wird dann kleinräumig weitergearbeitet.
Zur Genese des Antrags:
Im Frühjahr 2021 hat die Stadt Krems mit der Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes begonnen. Zu Beginn des Prozesses wurden die Kremserinnen und Kremser eingeladen an einer Bürgerinnenumfrage teilzunehmen. In der Umfrage haben rund 570 Teilnehmerinnen ihre Meinung zur aktuellen Situation und zur gewünschten zukünftigen Entwicklung zu den Themenbereichen Wohnen und Alltag, Mobilität, Grün- und Freiräume kundgetan.
Ergänzend zur politischen Steuerungsgruppe – Mitglieder aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen – wurde eine Projektgruppe mit Stakeholdern in die Bearbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes eingebunden. Die Mitglieder der Projektgruppe haben die Ergebnisse im Herbst 2022 den Mitgliedern der Steuerungsgruppe präsentiert und übergeben.
Aufbauend auf den Ergebnissen der fachlichen Inputs (Raumordnungsrecht, Grundlagenerhebungen) und den Empfehlungen der Projektgruppe wurde gemeinsam mit der Steuerungsgruppe ein umfangreicher Zielkatalog erarbeitet. Dieser umfasst 17 Oberziele, die sich in 45 Ziele untergliedern, und war wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs. Der Maßnahmenkatalog wurde fachlich vorbereitet sowie mit den Mitgliedern der Steuerungsgruppe diskutiert und finalisiert. Zur Erreichung der Ziele wurden 82 Maßnahmen festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist die Festlegung der Rahmenbedingungen zur Prüfung der Widmungsfestlegung „Bauland-Kerngebiet“ bzw. „Bauland-Wohngebiet nachhaltige Bebauung“.
Die weiterführenden Arbeiten, insbesondere die Aufbereitung der Unterlagen für die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung für das Örtliche Entwicklungskonzept, stellen einen hohen Arbeits- und Kostenaufwand dar. Um dies möglichst effizient abwickeln zu können, wurdn in einem ersten Schritt die erarbeiteten Ziele und Maßnahmen durch den Gemeinderat beschlossen..
Der Beschluss stellt eine Selbstbindung und Empfehlung des Gemeinderates zur weiteren Bearbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes an die Verwaltung dar. Die Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm, dessen Bestandteil das Örtliche Entwicklungskonzept ist, wird nach der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung,der öffentlichen Auflage und dem Vorliegen der Stellungnahmen/Gutachten des Amtes der NŎ Landesregierung gesondert dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.