Nach den schweren Frostereignissen im Frühjahr stellt die EU finanzielle Hilfe für betroffene landwirtschaftliche Betriebe bereit. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch das Landwirtschaftsministerium. Doch sowohl die Landwirtschaftskammer als auch der Weinbauverband äußern Kritik: Sie sehen Nachteile für Weinbaubetriebe.
Die EU-Kommission hatte im Frühjahr insgesamt zehn Millionen Euro an einmaligen Unterstützungen für österreichische Betriebe bereitgestellt, die vom Frost betroffen sind. Davon entfallen 8,5 Millionen Euro auf den Obstbau und lediglich 1,5 Millionen Euro auf den Weinbau. Die finanzielle Hilfe wird national verwaltet und vom Landwirtschaftsministerium aufgeteilt.
In einer Stellungnahme kritisiert die Landwirtschaftskammer Niederösterreich die Umsetzung der Förderung durch das Ministerium. Gerade für Betriebe, die bereits im letzten Jahr von Unwetterschäden betroffen waren, sei die aktuelle Regelung nachteilig. Als Referenz zur Schadensermittlung im Weinbau dient die Erntemenge des Vorjahres, konkret die Erntemeldung von 2023.
Weinbauverband fordert mehr Flexibilität
Reinhard Zöchmann, Präsident des niederösterreichischen Weinbauverbands, weist darauf hin, dass Betriebe, die bereits im Vorjahr stark durch Hagel geschädigt wurden, nun doppelt betroffen sind. Der Verband fordert daher eine Anpassung der Berechnungsgrundlage auf den mehrjährigen Durchschnittsertrag. Laut Zöchmann wäre dies eine „einfache Anpassung“, die stark geschädigten Betrieben eine fairere Unterstützung ermöglichen würde. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich unterstreicht, dass die Erntemengen ohnehin über die Jahre hinweg dokumentiert werden.
Ministerium betont rasche und unbürokratische Hilfe
Das Landwirtschaftsministerium verteidigt die gewählte Umsetzungsweise. In einer Stellungnahme wird erklärt, dass bei der nationalen Umsetzung „großer Wert auf möglichst einfache Abwicklungsmodalitäten“ gelegt wurde, damit die Unterstützung schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand bei den Betrieben ankommt. Da ein fixes Referenzjahr für die Berechnung erforderlich war, habe man sich auf die Erntemeldung 2023 geeinigt.
Für Betriebe, die bereits im Vorjahr Schäden verzeichneten, gibt es dennoch eine Möglichkeit zur Beschwerde: Sollten diese Betriebe einen negativen Bescheid erhalten, können sie formlos bei der AMA Einspruch einlegen. In diesen Fällen wird der Antrag automatisch vom Bundesverwaltungsgericht geprüft. Laut Landwirtschaftsministerium ist dieses Vorgehen den betroffenen Betrieben bereits kommuniziert worden.