In Krems werden strenge Regeln zur Lärmbekämpfung durch die Immissionsschutz-Verordnung der Stadt erlassen, welche seit 2018 in Kraft ist. Diese Verordnung legt fest, dass zwischen 20 und 7 Uhr das unnötige Laufenlassen von Motoren und der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten wie Rasenmähern und Motorspritzpumpen verboten ist. An Samstagen gilt dieses Verbot bereits ab 17 Uhr, während es an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag lang besteht. Zusätzlich wird explizit das übermäßig laute Schließen von Türen zu diesen Zeiten untersagt. Dies soll sicherstellen, dass das örtliche Gemeinschaftsleben nicht durch unzumutbare Immissionen gestört wird.
Der Bereichsleiter der Bezirksverwaltung und Gemeindebehörde am Magistrat Krems, bestätigt, dass seit Anfang 2023 keine Anzeigen wegen Verstößen gegen die Kremser Immissionsschutz-Verordnung eingegangen sind. Dies deutet darauf hin, dass die Bürger die Regeln respektieren. Allerdings sind laute Privatpartys in der Nacht ein anhaltendes Problem, das unter das NÖ Polizeistrafgesetz fällt. Seit Anfang 2023 wurden in Krems bereits über 100 solcher Fälle registriert.
Im Vergleich dazu setzen andere Gemeinden wie Langenlois und Gföhl eher auf Vertrauen und informelle Vereinbarungen. In Langenlois gibt es beispielsweise keine vorgeschriebene Ruhezeit, während in Gföhl lediglich gebeten wird, bestimmte Ruhezeiten zwischen 12 und 14 Uhr sowie von 20 bis 8 Uhr an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen zu beachten.
Trotz unterschiedlicher Ansätze zeigen die Erfahrungen, dass ein ausgewogenes Lärmmanagement wichtig ist, um das harmonische Zusammenleben in den Gemeinden zu fördern. Während Krems mit klaren Vorschriften arbeitet, setzen andere auf informelle Absprachen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, um eine angenehme Wohn- und Lebensqualität sicherzustellen.