Die Staatsanwaltschaft Krems hat Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya eingeleitet, im Zusammenhang mit dem Fall eines 14-jährigen Jungen, der mutmaßlich im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und misshandelt wurde. Dies bestätigte Behördensprecher Franz Hütter auf Anfrage und nannte den Verdacht des Amtsmissbrauchs als Grund für die Untersuchungen.
Die beiden beschuldigten Mitarbeiter, ein Mann und eine Frau, waren im Zuge eines Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems bereits als Zeugen befragt worden. Dies geschah nach zwei vorangegangenen Gefährdungsmeldungen seitens der Kinder- und Jugendhilfe, die unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn durchführte, allerdings ohne entsprechende Maßnahmen einzuleiten, obwohl Auffälligkeiten festgestellt wurden.
Opferanwalt Timo Ruisinger äußerte seine Zustimmung zu den neuen Ermittlungen und betonte das Interesse des Jungen und seiner Familie an den Untersuchungsergebnissen. Er forderte eine sorgfältige Durchführung der Ermittlungen und zeigte sich gespannt auf das Ergebnis.
Das Land Niederösterreich sieht sich möglichen Klagen ausgesetzt, nachdem Ruisinger außergerichtlich Amtshaftungsansprüche in Höhe von 150.000 Euro Schmerzensgeld und Haftung für zukünftige Schäden des Jungen geltend machte. Dies basiert auf dem Vorwurf, dass die betreffenden Behördenmitarbeiter unzureichend und rechtswidrig auf die lebensbedrohliche Situation des Jungen reagiert hätten.
Der Vorfall, der im Juni des vergangenen Jahres öffentlich bekannt wurde, führte zu einer Überprüfung interner Abläufe seitens der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Einberufung einer Expertengruppe. Diese Empfehlungen wurden Anfang März vorgestellt, während der konkrete Fall weiterhin Gegenstand der Ermittlungen bleibt.
Die Misshandlung des Jungen hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Seine Mutter wurde im Geschworenenprozess wegen versuchten Mordes und Freiheitsentziehung zu 20 Jahren Haft verurteilt, während ihre ehemalige Freundin 14 Jahre Haft erhielt. Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
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