Die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens auf Stein und Förthof ist der erste von mehreren Schritten zu geplanten Verbesserungen der Verkehrs- und Parksituation in Stein. Die Vorteile der Neuerungen für die Erwerbstätigen und die Beibehaltung der Gratisstunde liegen auf der Hand. Die zusätzliche Ausweitung von gebührenfreien Kurzparkzonen (Elternhaltestellen, Kiss-and-Ride-Zonen) sind hervorheben und es muss auch erwähnt werden, dass die Steiner*innen bereits seit Langem und intensiv über das Verparken durch Fremde geklagt haben. Dem Ruf nach Abhilfe in dieser Angelegenheit war ebenfalls nachzukommen, und daher war zu handeln.
In Stein existiert aufgrund seiner einmaligen Lage und kontinuierlich steigender Attraktivität (Welterbezentrum, Landesgalerie, Donau-Universität, Kunstmeile, Steiner Landstraße, Steiner Donaulände, DPU, etc) auch ein permanent steigender „Parkdruck“.
Neben Bewohner*innen und Erwerbstätige rittern auch Besucher*innen, Studierende und Tourist*innen um freie Parkplätze.
Aktuell sind in der Steiner Blauen Parkzone schon mehr Dauerparkkarten für Bewohner*innen und Erwerbstätige ausgestellt (627), als es überhaupt Stellplätze gibt (560).
Der Parkdruck wird weiter steigen, da die Stellplätze im Steiner Stadtgebiet durch die Lage begrenzt sind. Laut Handy-Zählungen sind im Bereich Welterbeplatz und Landesgalerie hochgerechnet im Jahr rund 1 Million Personen unterwegs!
Mit der Einführung der Gebührenpflicht werden deshalb folgende Ziele verfolgt:
(1) Bewohner*innen („Hauptwohnsitzer*innen“) erhalten um 80 Euro pro Jahr eine Dauerparkkarte. Da in der Steiner Landstraße ein Fahrverbot „ausgenommen Anrainer“ besteht, bedeutet dies, dass das Parken in der Steiner Landstraße und dem Minoritenplatz etc auch ausschließlich Anrainer*innen vorbehalten ist. Mit der Gebührenpflicht wird auch die Parkraumüberwachung verstärkt, und somit werden Halter*innen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge vermehrt bestraft.
(2) Für Erwerbstätige in Stein besteht die Möglichkeit, eine Dauerparkkarte um 240 Euro pro Jahr zu erwerben. Ziel dieser Maßnahme ist es, einerseits – wo möglich – Parken auf Eigengrund zu stärken, andererseits auch Alternativen zur Autonutzung zu attraktivieren bzw. für die Erwerbstätigen, die auf das Auto angewiesen sind, Parkmöglichkeiten weiterhin offen zu halten.
(3) Änderung des Nutzerverhaltens: Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel, Bildung von Fahrgemeinschaften, Stärkung von Fahrradfahren und Zufußgehen, etc.
(4) Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Gebührenpflicht NICHT betroffen.
(5) Ausnahmen für Beherbungsgäste bleiben bestehen.
(6) Die Attraktivität der Besuche von Stein bleibt weiter erhalten – zur Abfederung der allgemein steigenden Kosten KEINE Erhöhung der Parkgebühren, Beibehalten der Gratisparkstunde, Ausweisung neuer Stellplätze, etc.
Die nächsten geplanten Schritte zur Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation in Stein sind:
– Bürger*innenbeteiligung zur Attraktivierung der Steiner Donaulände
– Öffnung der Steiner Plätze zur Donau hin im Zuge der Verbesserung und Verstärkung des Hochwasserschutzes in Stein
– Komplettsanierung der Steiner Donaubrücke mit Umgestaltung der Brückenauffahrt zu einem Kreisverkehr
– Neue Geh- und Radwege
Mit diesen Maßnahmen soll der Autoverkehr im Steiner Stadtgebiet insgesamt eingedämmt werden, die Parkmöglichkeiten für Bewohner*innen und Erwerbstätige sollen aber erhalten bleiben, und die Verkehrs- und Parksituation insgesamt stabilisiert werden.
Die Parkgebühr wurde in der Kremser Altstadt und im Bereich Und bereits vor rund 10 Jahren eingeführt und hat die Parksituation eindeutig stabilisiert. Die Ausweitung auf Stein erfolgt jetzt nicht willkürlich, sondern es wurde die Parksituation in mehreren Stadtteilen (Stein/Förthof, Mitterau und im Bereich östlich der Krems) genau analysiert. In Stein/Förthof besteht ein hoher und weiterhin ansteigender „Parkdruck“, wo Gegenmaßnahmen eingeleitet werden müssen, um ausreichende Stellplätze für Anwohner*innen und Erwerbstätige in Stein weiterhin erhalten zu können.