Am 1. Mai tritt die 34. Strassen Verkehrsordnungs Novelle in Kraft, die für einige Delikte höhere Strafen definiert.
So wird die Strafe für das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung auf 100 Euro verdoppelt. Damit soll ebenso die Verkehrssicherheit erhöht werden, wie durch die Erhöhung der Strafen für Motorradfahren ohne Helm oder Autofahren ohne angelegten Sicherheitsgurt: Diese Vergehen kosten künftig 50 Euro statt den bisherigen 25 Euro.
Für den ARBÖ ist fraglich, ob eine Verdoppelung der Strafen den gewünschten Effekt hat.