Die Stadt Krems hat im Stadtteil Mitterau eine Tempo-30-Zone eingeführt, die als Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beworben wurde.
Ein FPÖ-Stadtrat behauptet jedoch, dass es weder ein Sicherheitsrisiko noch ein verkehrstechnisches Gutachten gab, das die Maßnahme gerechtfertigt hätte. Er kritisiert auch das Fehlen rechtlicher Grundlagen für die flächendeckende Zone und behauptet, dass etwaige Strafen in Zusammenhang mit dem Tempolimit mit guten Erfolgsaussichten anfechtbar wären.
Das Kremser Magistrat argumentiert, dass die Entscheidung auf der Unfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit basierte, die an die zuständige Behörde weitergeleitet wurde.
Ein Landesamts-sachverständiger wurde beauftragt, das Gutachten zu erstellen, das schließlich zur Einführung von Tempo 30 führte, da dies eine kostengünstige und einfache Lösung war.