In Niederösterreich gelten ab 1. Juni 2023 strengere Bestimmungen für Hundehalter. Wer sich einen neuen Hund zulegt, muss dies umgehend bei der Gemeinde melden und detaillierte Informationen über den Hund angeben.
Außerdem ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der eine dreistündige Theorieschulung bei einem Hundetrainer und einem Tierarzt beinhaltet. Zudem muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro nachgewiesen werden.
Die maximale Anzahl von Hunden, die in einem Haushalt gehalten werden dürfen, beträgt fünf, es sei denn, die Hunde gelten als gefährlich, dann sind nur mehr zwei erlaubt.