Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute eine weitere Deckelung der Pensionserhöhung für 2025 beschlossen. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Anhebung der Pensionen auf maximal 278,76 Euro begrenzt. Die Erhöhung selbst beträgt 4,6 %, basierend auf der Juli-Inflationsrate 2024. Nur die Regierungsparteien ÖVP und Grüne stimmten für den Gesetzentwurf, der auch eine Verlängerung der Schutzklausel für Neupensionist
vorsieht. Diese Klausel soll verhindern, dass Pensionen, die 2025 angetreten werden, inflationsbedingt geschmälert werden.
Zusätzlich bleibt die sogenannte Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung, die an den genauen Pensionsantritt gebunden ist, weiterhin ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch Neupensionist
2025 die volle Pensionserhöhung im Folgejahr erhalten. Der parlamentarische Budgetdienst hat berechnet, dass diese Maßnahmen den Staat rund 110 Millionen Euro jährlich kosten werden, wobei Einsparungen von etwa 4 Millionen Euro durch die Deckelung der Pensionserhöhung erwartet werden. Insgesamt beläuft sich die gesetzliche Pensionserhöhung für das Jahr 2025 auf rund 3,5 Milliarden Euro.
SPÖ und FPÖ äußern Bedenken, NEOS kritisieren Kosten
Während SPÖ und FPÖ zwar grundsätzlich positiv auf die Maßnahmen reagieren, äußerten sie Kritik an der kurzfristigen Vorlage des Antrags und an Details der Schutzklausel. Besonders stößt der SPÖ sauer auf, dass die Schutzklausel nicht für alle Korridorpensionen gelten soll. Die FPÖ kündigte an, weitere Fragen klären zu wollen, bevor sie sich zu einer finalen Zustimmung entscheiden.
Die NEOS hingegen lehnten das Paket klar ab. Sie kritisieren das österreichische Pensionssystem als zu kostspielig und fordern eine grundlegende Reform. Aus ihrer Sicht können sich „Wahlzuckerln“ wie die erneute Aussetzung der Aliquotierung und der Frühstarterbonus das Land nicht länger leisten. Ein entsprechender Antrag der NEOS fand jedoch keine Mehrheit im Ausschuss.
Anreiz für späteren Pensionsantritt
Die Koalitionsparteien betonen, dass das Paket darauf abzielt, Anreize für einen späteren Pensionsantritt zu schaffen. Menschen, die länger im Erwerbsleben bleiben, sollen keine Nachteile erleiden, erklärte der Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Sozialminister Johannes Rauch verteidigte die Maßnahmen im Ausschuss und betonte, dass sie vor Pensionsverlusten durch die hohe Inflation schützen würden.
Ein weiteres Jahr ausgesetzt bleibt auch die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung, was bedeutet, dass Neupensionist unabhängig vom genauen Pensionsantritt die volle Erhöhung erhalten werden. Dies könnte laut dem Budgetdienst dazu führen, dass Menschen ihren Pensionsantritt in das Jahr 2025 vorziehen, um von der vollen Erhöhung zu profitieren. Gleichzeitig wird jedoch die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass das wiederholte Aussetzen der Aliquotierung gegen die Vorgaben des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans verstoßen und somit Kürzungen von EU-Mitteln nach sich ziehen könnte.
Weiteres Gesetzespaket vorgelegt
Neben den Pensionsregelungen wurden im Ausschuss auch das Progressionsabgeltungsgesetz für 2025 sowie eine umfassende Dienstrechtsnovelle für den öffentlichen Dienst diskutiert. Beide Gesetzesentwürfe werden dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt.
Diese Maßnahmen könnten in den kommenden Wochen im Nationalrat für weitere Debatten sorgen, insbesondere in Hinblick auf die nötige Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsbestimmungen. Die finale Abstimmung im Plenum wird mit Spannung erwartet.