Ein St. Pöltner Unternehmer soll laut des Fernwärmeunternehmens über sieben Jahre hinweg sein Geschäftslokal mit Fernwärme beheizt haben, obwohl die Leitung bereits 2016 plombiert wurde.
Der Mann plädierte auf Unschuld, da er nie Heizkosten bezahlt hat und auch keine Verträge abgeschlossen hat. Die Räumlichkeiten wurden ihm vor über 30 Jahren vermietet, damals soll es eine mündliche Abmachung für einen Pauschalvertrag gegeben haben.
Der Angeklagte behauptet, dass er bereits vor 2016 auf Infrarot-Paneele umgestiegen sei und die Fernwärme gar nicht mehr benötigte.
Dennoch gestand er, aufgrund des kalten Winters 2023 die Fernwärme wieder genutzt zu haben.
Der Richter bot dem Mann eine Diversion an und verurteilte ihn zur Zahlung von 2.500 Euro Tatfolgenausgleich an den Fernwärmeanbieter sowie 900 Euro an Strafe und Gerichtskosten.