Im Fall des 14-jährigen Buben, der von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt und gequält wurde, hat das Land Niederösterreich die Forderung des Opferanwalts nach 150.000 Euro Schmerzensgeld abgelehnt.
Das Land beruft sich auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und sieht keine Rechtsgrundlage für die Forderung.
Der Opferanwalt prüft weitere rechtliche Schritte.
Gegen die BH-Mitarbeiter, die mit dem Fall betraut waren, läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch. Die Mutter und ihre Freundin erhielten für die Tat lange Haftstrafen.
Die Causa sorgte international für Aufsehen.
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