Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts Brünn hat kürzlich entschieden, dass die Erben der Adelsfamilie Liechtenstein keinen Anspruch auf die Rückgabe ihres im Jahr 1945 vom tschechischen Staat beschlagnahmten Eigentums haben. Betroffen sind auch die beiden zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörenden Schlösser Lednice und Valtice, die unweit der Grenze zum Weinviertel liegen.
Bestätigung des Ersturteils
Das Berufungsgericht bestätigte somit das Ersturteil des Bezirksgerichts Breclav. Die Richter argumentierten, dass weder der tschechische Staat noch andere Institutionen zur Rückgabe der Immobilien verpflichtet seien. Das Urteil basiert auf den nach dem Zweiten Weltkrieg erlassenen, und umstrittenen, Benes-Dekreten.
Keine Überraschung für die Liechtensteiner
„Von dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Brünn sind wir nicht überrascht“, erklärte Ales Linhart, Anwalt der Fürst-von-Liechtenstein-Stiftung, nach der Anhörung. Die tschechische Justiz wolle die Argumente der Fürstenfamilie nicht hören und urteile stets nach demselben Muster. Ein Antrag auf Berufungsprüfung beim Obersten Gerichtshof in Prag werde in Kürze gestellt, kündigte Linhart an.
Ein komplexer Rechtsstreit
Der Fall ist Teil eines komplexen und langwierigen Rechtsstreits, der die Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Tschechischen Republik seit Jahren belastet. Die jüngste Entscheidung könnte eine weitere Eskalation in diesem komplizierten juristischen und diplomatischen Geflecht bedeuten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites www.ffj-stiftung.li und www.nsoud.cz.