Am 14. Februar werden in Niederösterreich wieder über 180.000 Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht starten. Die Schule startet neuerlich in der Sicherheitsphase, allerdings mit einigen Lockerungen im Bereich der Maskenpflicht. So dürfen in der Volksschule die Masken am Sitzplatz abgenommen werden und beim Turnen fällt die Maskenpflicht zur Gänze. Es war dies ein großer Wunsch sowohl von den Schülerinnen und Schülern, als auch von vielen Eltern.
„Durch den Entfall der Maskenpflicht ist es jetzt noch wichtiger, dass in den Schulen auch weiterhin regelmäßig getestet wird und dass die Hygienemaßnahmen lückenlos eingehalten werden. Nur so können wir den Präsenzunterricht so lange wie möglich gewährleisten. Unser Appell gilt daher an alle, die am kommenden Montag in den Präsenzunterricht zurückkehren, dass sie sich am Wochenende mittels PCR-Test testen und damit zu einem guten Teil ausschließen, dass sie infiziert in die Klasse kommen. Wir hoffen, dass es im Verlauf der Pandemie bald möglich sein wird, auch für die anderen Schulstufen die Maskenpflicht zu erlassen. Außerdem wäre es wichtig, dass auch bald wieder Weiterbildungen und Ausflüge möglich sind“, erklären Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Bildungsdirektor Johann Heuras.
Es soll in den Schulen so viel Normalität wie möglich bei so viel Sicherheit wie notwendig garantiert werden. In Niederösterreich wird am Montag PCR und Antigen – und am Mittwoch ein zweites Mal Antigen -getestet. Die Sicherheitsphase sieht außerdem vor, dass im gesamten Schulgebäude – das heißt auch in den Klassen- und Gruppenräumen, außer in den Volksschulen – eine Maske getragen werden muss. In der Primarstufe und Sekundarstufe I zumindest ein Mund-Nasenschutz und in der Sekundarstufe II eine FFP2-Maske. Die Sicherheit vor einer Infektion geht dabei vor und die Pädagoginnen und Pädagogen werden ausreichend Maskenpausen einplanen.
Problemlos möglich ist die Schulreife-Feststellung in der Schule. Hier gilt keine MNS-Pflicht für die Kinder während der Feststellung. MNS-Pflicht besteht nur beim Eintritt in das Schulgebäude und in den Gängen. Für die Begleitpersonen gilt die 3G-Regel.
„Wir wissen aber auch, dass das wichtigste Mittel, das gegen den Corona-Virus und gegen die Omikron-Variante wirkt, die Impfung ist. Wir ersuchen daher alle Schülerinnen und Schüler, die sich selbst entscheiden können, ‚Ja‘ zur Impfung zu sagen und alle Eltern von Kindern unter 14 Jahren, ihre Kinder impfen zu lassen. Je mehr Schülerinnen und Schüler geimpft sind, desto früher können Maßnahmen zurückgenommen werden und kann die Normalität wieder in unseren Schulen Einzug halten“, so Teschl-Hofmeister und Heuras abschließend.